AGB

1       Allgemeine Prinzipien der Geschäftsbeziehung

Sämtliche ausgetauschten Informationen sind nicht vertraulich. Wünscht eine der Parteien den Austausch vertraulicher Informationen, so wird dies in einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung vereinbart.

Die Parteien räumen sich gegenseitig eine angemessene Frist ein, eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen, bevor sie rechtliche Schritte gegen die andere Partei einleiten.

Keine der Parteien wird Ansprüche gerichtlich geltend machen, die aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entstehen oder mit diesen in Zusammenhang stehen, sofern bereits mehr als zwei Jahre seit ihrem Entstehen vergangen sind.

Keine der Parteien ist verantwortlich für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Gründen, die ausserhalb ihres eigenen Einflussbereiches liegen.

Keine der Parteien ist berechtigt, diesen Vertrag vollständig oder teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vertragspartners an Dritte abzutreten oder auf andere Weise zu übertragen. Ein derartiger Versuch ist nichtig.

Der Kunde verpflichtet sich, Leistungen nicht weiterzuverkaufen, ohne dafür die vorherige schriftliche Zustimmung der ecmt einzuholen. Jede derartige Handlung ist nichtig.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die durch den Einsatz der Dienstleistungen und Produkte erzielten Ergebnisse.

Der Kunde verschafft der ecmt AG ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen, damit die ecmt ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann.

Es besteht keine Gewährleistung.

2       Gegenstand

Diese Regelung bildet die Grundlage für alle an die ecmt AG, Stadthausstr. 14, 8400 Winterthur erteilten Aufträge, vorgängig und nachfolgend «ecmt» genannt, soweit im Einzelfall keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

Es steht ecmt frei, auch für andere Auftraggeber / Kunden tätig zu werden.

Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von ecmt AG schriftlich akzeptiert worden sind.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil aller Einzelverträge zwischen ecmt AG und dem Kunden.

3       Zustandekommen eines Vertrages

Ein Vertrag kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per bestätigtes E-Mail zustande.

4       Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende vereinbart.

Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn ecmt AG ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Kunde vor Beginn des Vertrages, ist ecmt AG für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal 30% des Vertragswertes vereinbart.

Wenn ein Kunde terminlich festgelegte Dienstleistungen (Bsp. Projekte, Übungen) vor der abschliessenden Erbringung storniert, werden dem Kunden die bereits erbrachten Dienstleistungen vollständig verrechnet und die ausstehenden Dienstleistungen in nachfolgender Abhängigkeit des verbleibenden Zeitraums vom Verzicht durch den Kunden bis zum Erfüllungszeitpunkt in Rechnung gestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass ecmt durch den Kunden innerhalb der üblichen Bürozeiten in Kenntnis gesetzt wurde. Ausserhalb der Bürozeiten gilt der Zeitpunkt des Empfangs und der Empfangsbestätigung durch ecmt AG.

Zeitpunkt der Absage bis zum Erfüllungszeitpunkt:

≥ 60 Tage:     Keine Kostenfolge

≥ 30 Tage:     30%

≥ 15 Tage:     75%

<   2 Tage:     100%

5       Leistungsumfang

Die von ecmt AG zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäss dem vom Kunden erteilten Auftrag.

ecmt AG wird den Kunden in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

Ist ecmt AG die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat ecmt AG den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

ecmt AG stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Kunde nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

Auf Wunsch des Kunden werden wir alle Unterlagen und alle sonstigen in Eigentum des Kunden stehenden Gegenstände, die ecmt AG überlassen wurden, an den Kunden aushändigen. Unsere Entwürfe und unsere Arbeitsergebnisse stehen ecmt AG zu. ecmt AG behält sich das Recht vor, im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften, nach einer angemessenen Aufbewahrungsfrist solche Unterlagen und Gegenstände, die bei ecmt AG belassen wurden, zu vernichten.

6       Preise / Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, exkl. Mehrwertsteuer. Sämtliche Zahlungen sind 20 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

Barauslagen und besondere Kosten, die ecmt AG auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden setzt ecmt AG schriftlich eine Nachfrist von 20 Tagen an. Nach Ablauf der Nachfrist ist ecmt AG berechtigt, entweder weiterhin die Zahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, die betroffenen Leistungen wieder in Besitz zu nehmen und Schadenersatz geltend zu machen. Es ist ein Verzugszins von 5% / Jahr geschuldet.

ecmt AG verpflichtet sich, bei Auftragserteilung die für die termingerechte Abwicklung des Auftrages notwendigen Mitarbeiter bereitzustellen. Sollte der Kunde nach Auftragserteilung das Projekt aus Gründen, die von ecmt AG nicht zu verantworten sind, vorübergehend stoppen oder ganz abbrechen, erlischt der Anspruch des Kunden auf zugesagte Projektmitarbeiter. Im Weiteren hat ecmt AG das Recht, die durch den Projektstopp oder Projektabbruch freigewordenen Mitarbeiter bis zu maximal einen Monat nach Bekanntgabe des Projektstopps oder Projektabbruches dem Kunden zu den pauschalen Tagesansätzen der jeweiligen Funktion in Rechnung zu stellen.

7       Verschwiegenheitspflicht

ecmt AG verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren, und diese weder für eigene Zwecke zu verwenden noch Dritten zugänglich zu machen.

8       Haftung

versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten, dem Kunden eine möglichst andauernde Verfügbarkeit der Dienste sicherzustellen, übernimmt aber keinerlei Garantie für eine ununterbrochene und problemfreie Leistungserbringung.

Im Falle von Leistungsunterbrüchen hat der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber ecmt AG. ecmt AG schliesst jede Haftung soweit gesetzlich zulässig aus. Insbesondere wird die Haftung auch für sämtliche Schäden ausgeschlossen, welche durch ecmt AG oder deren Erfüllungsgehilfen anders als vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Lieferfristen und Termine sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, Plandaten ohne Fälligkeits- oder Fixcharakter und werden von ecmt AG nach Möglichkeit eingehalten.

Unter keinen Umständen haftet ecmt AG für Schäden, die ecmt AG nicht verschuldet hat. Sie haftet auch nicht für folgende Schäden:

  • entgangene Gewinne, selbst wenn diese die unmittelbare Folge des schadenverursachenden Ereignisses sind;
  • mittelbare oder Folgeschäden, selbst wenn diese Schäden oder Verluste vorhersehbar waren oder ecmt AG auf das mögliche Eintreten hingewiesen wurde;
  • Verlust oder Beschädigung von Daten;
  • entgangene Geschäfte, Umsätze, verlorener Goodwill oder nicht realisierte Einsparungen;
  • Ansprüche Dritter.

9       E-Mail

Dokumente, die ecmt AG dem Kunden per E-Mail schickt (unabhängig davon, ob sie vertrauliche Informationen enthalten oder nicht), werden wir nicht verschlüsseln, es sei denn, dies wird schriftlich vereinbart.

Wir bemühen uns nach Kräften, dass sich Computerviren oder andere Fehler, die einen Computer oder ein IT-System beeinträchtigen könnten, nicht in unsere E-Mail-Korrespondenz oder in elektronische Anhänge einschleichen. Gleichwohl liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, Computer oder IT-Systeme gegen solche Viren oder Defekte zu schützen; ecmt übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden, die durch den Erhalt von elektronischer Kommunikation oder die Verwendung elektronischer Kommunikationsmedien durch ecmt AG entstehen können.

10   Eigentums-, Urheber- und Immaterialgüterrechte

Alle vorbestehenden Rechte bleiben bei der jeweiligen Partei. Die Entwürfe und das Arbeitsergebnis stehen ecmt AG zu. Sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums-, Urheber- und Immaterialgüterrechte, hinsichtlich der von uns erbrachten Leistungen verbleiben bei ecmt; Sie erhalten aber ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung dieser Rechte in Ihrer Unternehmung (ohne etwaige weitere Gruppen- oder Konzerngesellschaften). Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für von ecmt erstellte Software.

11   Erfüllungsort

Sofern nichts Abweichendes vereinbart worden ist, gilt das Domizil der ecmt als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen.

12   Schlussbestimmungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

ecmt AG kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern innerhalb einer Frist von 30 Tagen kein schriftlicher Widerspruch erfolgt ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätte, wenn sie die Unwirksamkeit dieser Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen entsprechend.

13   Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

14   Gerichtsstand

Auf die vorliegenden Regelungen ist schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergeben, ist das zuständige Gericht am Firmensitz der ecmt AG.